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Erweiterung der ,,Homeoffice-Pauschale“

Wir fordern, dass die sogenannte ,,Homeoffice-Pauschale“ auf die tatsächliche Anzahl an Kalendertagen erweitert wird, an denen die Arbeitnehmer*innen ihre berufliche Tätigkeit ausschließlich in der häuslichen Wohnung ausüben und keine außerhalb der häuslichen Wohnung belegene Betätigungsstätte aufsuchen. Dies entlastet Arbeitnehmer*innen finanziell, stärkt das Homeoffice-Modell dem Grunde nach, verringert den Ausstoß von Kohlenstoffdioxid und hilft Eltern dabei Beruf und Familie miteinander zu vereinen.

Seit Beginn der Coronapandemie verrichten mehr Arbeitnehmer*innen ihre berufliche Tätigkeit im eigenen häuslichen Umfeld. Insbesondere Pendler werden dadurch zeitlich und finanziell entlastet. Des Weiteren wird durch das Wegfallen des Arbeitswegs der Ausstoß von Kohlenstoffdioxid verhindert und dadurch der Klimaschutz aktiv gefördert. Positiv wirkt sich eine im häuslichen Umfeld verrichtete berufliche Tätigkeit auch auf Eltern aus, welche die Betreuung ihrer Kinder flexibler regeln können. Das Homeoffice-Modell stärkt dadurch die Vereinbarkeit von Familie und Beruf.

Begründung:

Der Gesetzgeber hat mit Beginn der Coronapandemie durch die sog. Homeofficepauschale die Möglichkeit geschaffen Aufwendungen, welche durch das Verrichten der beruflichen Tätigkeit im häuslichen Umfeld entstehen, steuerlich geltend zu machen, auch wenn kein häusliches Arbeitszimmer vorhanden ist (s. § 4 Abs. 5 Nr. 6b Satz 4 EStG).

Arbeitnehmer*innen konnten bis einschließlich des Veranlagungszeitraums 2021 für jeden Tag, den sie ausschließlich im eigenen häuslichen Umfeld gearbeitet haben, 5 € je Kalendertag steuerlich geltend machen. Der Gesetzgeber begrenzte die sog. Homeoffice-Pauschale jedoch auf 120 Kalendertage bzw. 600 € je Kalenderjahr und ließ sie zum 01.01.2022 auslaufen.

Trotz der oftmals fehlerhaft verwendeten Benennung als Pauschale, ist die Homeofficepauschale keine Pauschale, sondern ein tatsächlich entstandener und steuerlich zu berücksichtigender Betrag, welcher die Einnahmen aus nichtselbständiger Arbeit mindert und daher die Steuerlast bei Abgabe einer Einkommensteuererklärung senkt.

Davon betroffen sind vorrangig Arbeitnehmer*innen, die über kein häusliches Arbeitszimmer verfügen. Dies trifft auf den Großteil der Arbeitnehmer*innen zu, da ein Arbeitszimmer in Zeiten von steigenden Mieten, Wohnraumknappheit und steigender Inflation nur schwer zu finanzieren ist. Stattdessen werden Zimmer mischgenutzt, was eine steuerliche Berücksichtigung als Arbeitszimmer jedoch ausschließt (s. § 4 Abs. 5 Nr. 6b S. 1 – 3 EStG).

Eine Erweiterung der Homeoffice-Pauschale auf die tatsächliche Anzahl der Arbeitstage im häuslichen Umfeld ist somit dringend notwendig, um eine faire und an die tatsächlichen Gegebenheiten gebundene Besteuerung der Arbeitnehmer*innen zu gewährleisten. Ausgehend von Arbeitnehmer*innen ohne häusliches Arbeitszimmer und den steuerlich üblichen 240 Arbeitstagen wäre ein Betrag von üblicherweise bis zu 1200 € je Veranlagungszeitraum steuerlich zu berücksichtigen, was eine Verdoppelung gegenüber dem Status Quo verwirklichen würde.

Eine Erweiterung der Homeofficepauschale auf die tatsächliche Anzahl an Kalendertagen, an denen die berufliche Tätigkeit ausschließlich im eigenen häuslichen Umfeld verrichtet wurde, stärkt das Homeoffice-Modell, welches viele positive Folgen auf junge Familien, einkommensschwache Menschen und das Klima hat. § 4 Abs. 5 Nr. 6b S. 4 EStG soll dahingehend geändert werden und sodann über den Veranlagungszeitraum 2021 hinaus beibehalten werden.